Mehr Rente für Arbeitnehmer im Steinmetz-Handwerk.
Sie arbeiten in einem Steinmetzbetrieb? Dann baut Ihr Betrieb über die obligatorische Rentenbeihilfe auf tarifvertraglicher Grundlage bereits eine zusätzliche Rente für Sie auf — ganz ohne Ihr Zutun. Sie wünschen weitere Vorsorge? Dann holen Sie mit ZukunftStein freiwillig noch mehr heraus!

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Häufige Fragen Arbeitnehmer
Zusätzlich zur Rentenbeihilfe bietet die ZVK die Tarifliche Zusatzrente „ZukunftStein" an (eigener Vertrag, gesonderter Einzug). Der Arbeitgeber zahlt anstelle der vermögenswirksamen Leistungen 33,23 € zur TZR; Arbeitnehmer können per Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen und erhalten 12 % Arbeitgeberzuschuss auf den Eigenbeitrag. In der Ansparphase sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Fragen zur TZR: 0611 / 97712-22.

