Für Arbeitnehmer

Mehr Rente für Arbeitnehmer im Steinmetz-Handwerk.

Sie arbeiten in einem Steinmetzbetrieb? Dann baut Ihr Betrieb über die obligatorische Rentenbeihilfe auf tarifvertraglicher Grundlage bereits eine zusätzliche Rente für Sie auf — ganz ohne Ihr Zutun. Sie wünschen weitere Vorsorge? Dann holen Sie mit ZukunftStein freiwillig noch mehr heraus!

Mehr Rente durch die ZVK
Garantierte Zusatzrenten für alle Angestellten
Ihre zwei Leistungen

Worüber möchten Sie sich informieren?

Automatisch · für alle Beschäftigten
Obligatorische Rentenbeihilfe
Die Grundleistung. Ihr Betrieb zahlt ein — Sie bauen automatisch Ansprüche auf, ohne selbst tätig zu werden.
Zur obligatorischen Rentenbeihilfe
Freiwillig · zusätzlich
Freiwillige Zusatzrente „ZukunftStein“
Die freiwillige Aufstockung: Aus etwas Bruttolohn wird spürbar mehr Rente — steuer- und sozialabgabenfrei über den Betrieb.
Zu ZukunftStein
33 €Arbeitgeber-Zuschuss mitnehmen
Stufe 3Zusatzrente ZukunftSteinFreiwillig · steuerbegünstigt
Stufe 2Obligatorische RentenbeihilfeObligatorisch über den Betrieb
Stufe 1Gesetzliche RenteBasisversorgung
Mehr Versorgung im Alter
Aus etwas Bruttolohn wird später spürbar mehr Rente.

Noch mehr herausholen: Die freiwillige Zusatzrente ZukunftStein.

Über Ihren Betrieb können Sie freiwillig zusätzlich vorsorgen — direkt aus dem Bruttolohn, steuer- und sozialabgabenfrei.

  • Kein Papierkram — läuft komplett über den Betrieb
  • Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Bemessungsgrenze
  • Schon kleine Beträge wachsen bis zur Rente spürbar an
Was möchten Sie tun?

Schnell erledigt

Rente beantragen
Etwa drei Monate vor Renteneintritt — schriftlich oder telefonisch. Wir senden Ihnen alle Unterlagen.
Renteninformation & Anwartschaft
Fragen zu Ihrem aktuellen Stand? Wir geben Ihnen Auskunft über Ihre Ansprüche.
Häufige Fragen / ZVK A–Z
Begriffe und Antworten von A bis Z nachschlagen.
Formulare & Downloads
Alle Unterlagen für Arbeitnehmer.
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Ihr Ansprechpartner · Arbeitnehmer
Jonas Weber
Jonas Weber
Beiträge, Anwartschaften
0761 123 45 40
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00

Häufige Fragen Arbeitnehmer

Zusätzlich zur Rentenbeihilfe bietet die ZVK die Tarifliche Zusatzrente „ZukunftStein" an (eigener Vertrag, gesonderter Einzug). Der Arbeitgeber zahlt anstelle der vermögenswirksamen Leistungen 33,23 € zur TZR; Arbeitnehmer können per Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen und erhalten 12 % Arbeitgeberzuschuss auf den Eigenbeitrag. In der Ansparphase sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Fragen zur TZR: 0611 / 97712-22.