Die Leistungen der ZVK Steinmetz.
Die ZVK Steinmetz ergänzt die gesetzliche Rente mit zwei aufeinander abgestimmten Bausteinen: einer obligatorischen, arbeitgeberfinanzierten Grundleistung für alle Beschäftigten — und einer freiwilligen Zusatzrente zum individuellen Aufstocken. Beide sind BaFin-beaufsichtigt und ohne Vertriebskosten.
Unsere Angebote

Obligatorische Rentenbeihilfe
Eine branchenweite, faire und automatische Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente — arbeitgeberfinanziert, ohne Versicherungsvertrag und ohne Kleingedrucktes. Wer im Steinmetzhandwerk arbeitet, baut sie automatisch auf.
- Für alle gewerblich Beschäftigten — automatisch durch die Anstellung
- Vollständig arbeitgeberfinanziert (Prozentsatz der Lohnsumme)
- Bis zu 116 € monatlich (Grund- und Ergänzungsbeihilfe)
- Leistung ab dem 65. Lebensjahr
- BaFin-beaufsichtigt

Zusatzrente „ZukunftStein“
Mit ZukunftStein wandeln Beschäftigte Bruttolohn in zusätzliche Rente um — steuer- und sozialabgabenfrei in der Ansparphase, ohne Vertriebskosten und ohne Provision. Für alle, die über die Grundleistung hinaus mehr fürs Alter zurücklegen wollen.
- Freiwillige Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttolohn
- Steuer- und sozialabgabenfrei in der Ansparphase (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Läuft komplett über den Betrieb — kein Papierkram
- Schon kleine Beträge wachsen bis zur Rente spürbar an
