Leistungen

Die Leistungen der ZVK Steinmetz.

Die ZVK Steinmetz ergänzt die gesetzliche Rente mit zwei aufeinander abgestimmten Bausteinen: einer obligatorischen, arbeitgeberfinanzierten Grundleistung für alle Beschäftigten — und einer freiwilligen Zusatzrente zum individuellen Aufstocken. Beide sind BaFin-beaufsichtigt und ohne Vertriebskosten.

Unsere Angebote

Obligatorische Rentenbeihilfe
Arbeitgeberfinanziert, automatisch für alle Beschäftigten.
Zur Rentenbeihilfe
Zusatzrente „ZukunftStein“
Freiwillige Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn.
Zur Zusatzrente ZukunftStein
Zusatzrente für alle Angestellten

Obligatorische Rentenbeihilfe

Eine branchenweite, faire und automatische Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente — arbeitgeberfinanziert, ohne Versicherungsvertrag und ohne Kleingedrucktes. Wer im Steinmetzhandwerk arbeitet, baut sie automatisch auf.

  • Für alle gewerblich Beschäftigten — automatisch durch die Anstellung
  • Vollständig arbeitgeberfinanziert (Prozentsatz der Lohnsumme)
  • Bis zu 116 € monatlich (Grund- und Ergänzungsbeihilfe)
  • Leistung ab dem 65. Lebensjahr
  • BaFin-beaufsichtigt
Freiwillige Zusatzvorsorge aus dem Bruttolohn

Zusatzrente „ZukunftStein“

Mit ZukunftStein wandeln Beschäftigte Bruttolohn in zusätzliche Rente um — steuer- und sozialabgabenfrei in der Ansparphase, ohne Vertriebskosten und ohne Provision. Für alle, die über die Grundleistung hinaus mehr fürs Alter zurücklegen wollen.

  • Freiwillige Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttolohn
  • Steuer- und sozialabgabenfrei in der Ansparphase (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Läuft komplett über den Betrieb — kein Papierkram
  • Schon kleine Beträge wachsen bis zur Rente spürbar an
Gegenüberstellung

Beide Leistungen im Vergleich.

Obligatorische Rentenbeihilfe
Zusatzrente „ZukunftStein“
Status
Obligatorisch · kraft Tarifvertrag
Freiwillig · individuell
Beitrag
Arbeitgeber zahlt (Prozentsatz der Lohnsumme)
Arbeitnehmer zahlt (Entgeltumwandlung)
Leistung
bis 116 €/Monat (Grund- und Ergänzungsbeihilfe)
abhängig vom Sparbeitrag und der Laufzeit
Steuer & Abgaben
In der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei
Abschluss
Automatisch durch die Anstellung
Beratungstermin und Vereinbarung
Aufsicht
BaFin
BaFin

Haben Sie Fragen?

Die obligatorische Rentenbeihilfe haben alle Beschäftigten automatisch — ZukunftStein kommt freiwillig obendrauf. Wir beraten Sie gern persönlich.