Obligatorische Rentenbeihilfe
Rentenbeihilfe des Steinmetzhandwerks.
Eine branchenweite, faire und automatische Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente. Kein Versicherungsvertrag, kein Kleingedrucktes — das tariflich verankerte System für alle Steinmetzbetriebe und ihre Beschäftigten.

Tariflich verankert
Seit 1969, ohne Gewinnabsicht.
Alle
gewerblich Beschäftigten
automatisch versichert
AG
Beitrag
auf tarifvertraglicher Grundlage finanziert
bis 116 €
Leistung
Grund- + Ergänzungsbeihilfe (nicht garantiert)
65
Jahre
dann abschlagfrei
So funktioniert es
Vom Beitrag zur Auszahlung.
01
Tarifvertrag als Grundlage
Innungsverband und Gewerkschaft schließen den Tarifvertrag.
02
Arbeitgeber zahlt ein
Monatlich, als fester Prozentsatz der Lohnsumme.
03
Arbeitnehmer erfüllt Wartezeiten
Gemeldete Beitragsmonate erhöhen stufenweise die Anwartschaft.
04
Auszahlung im Alter
Quartalsweise auf das Konto, ab Renteneintritt.
Vergleich
Obligatorische Rentenbeihilfe ↔ ZukunftStein.
Lebenslagen
Was ist, wenn sich etwas ändert?
Häufige Fragen
Anspruch haben grundsätzlich Versicherte — gewerbliche Arbeitnehmer und Betriebsinhaber mit Anwartschaften —, sobald sie die in den AVB vorgesehenen Wartezeiten erfüllt haben und ein Rentenbescheid des Sozialversicherungsträgers vorliegt.

