Obligatorische Rentenbeihilfe

Rentenbeihilfe des Steinmetzhandwerks.

Eine branchenweite, faire und automatische Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente. Kein Versicherungsvertrag, kein Kleingedrucktes — das tariflich verankerte System für alle Steinmetzbetriebe und ihre Beschäftigten.

Tariflich verankert
Seit 1969, ohne Gewinnabsicht.
Alle
gewerblich Beschäftigten
automatisch versichert
AG
Beitrag
auf tarifvertraglicher Grundlage finanziert
bis 116 €
Leistung
Grund- + Ergänzungsbeihilfe (nicht garantiert)
65
Jahre
dann abschlagfrei
So funktioniert es

Vom Beitrag zur Auszahlung.

01
Tarifvertrag als Grundlage
Innungsverband und Gewerkschaft schließen den Tarifvertrag.
02
Arbeitgeber zahlt ein
Monatlich, als fester Prozentsatz der Lohnsumme.
03
Arbeitnehmer erfüllt Wartezeiten
Gemeldete Beitragsmonate erhöhen stufenweise die Anwartschaft.
04
Auszahlung im Alter
Quartalsweise auf das Konto, ab Renteneintritt.
Vergleich

Obligatorische Rentenbeihilfe ↔ ZukunftStein.

Obligatorische Rentenbeihilfe
Zusatzrente „ZukunftStein“
Status
Obligatorisch · kraft Tarifvertrag
Freiwillig · individuell
Beitrag
Arbeitgeber zahlt (% der Lohnsumme)
Arbeitnehmer zahlt (Entgeltumwandlung)
Leistung
bis 116 €/Monat (Grund- + Ergänzungsbeihilfe, Ergänzung nicht garantiert)
abhängig vom Sparbeitrag
Steuer
Steuer- und sozialabgabenfrei
Abschluss
Automatisch durch Anstellung
Beratungstermin + Vereinbarung
Aufsicht
BaFin
BaFin
Lebenslagen

Was ist, wenn sich etwas ändert?

Jobwechsel
Ihre Beiträge bleiben — solange der neue Arbeitgeber im Handwerk ist.
Keine Aktion erforderlich
Krankheit
Bei Krankengeldbezug läuft Ihr Anspruch weiter.
Keine Aktion erforderlich
Elternzeit
Bis zu 3 Jahre anrechenbar, je Kind separat geprüft.
Anrechnung klären
Umzug
Adressänderung melden. Auszahlung ins EU-Ausland möglich.
Adresse melden
Ausland
Auslandsarbeit wird individuell geprüft.
Einsatz prüfen lassen
Berufsunfähigkeit
Erworbene Anwartschaften bleiben erhalten.
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Anspruch haben grundsätzlich Versicherte — gewerbliche Arbeitnehmer und Betriebsinhaber mit Anwartschaften —, sobald sie die in den AVB vorgesehenen Wartezeiten erfüllt haben und ein Rentenbescheid des Sozialversicherungsträgers vorliegt.

Mit ZukunftStein freiwillig aufstocken.

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns

Ihr Ansprechpartner · Leistungen
Petra Kaiser
Petra Kaiser
Beiträge & Meldungen
0761 123 45 20
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00