Für Hinterbliebene

Für Sie da — auch im Trauerfall.

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, brauchen Sie keinen weiteren Papierkrieg. Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen darum, was zu tun ist.

In drei Schritten

Was jetzt zu tun ist.

01
Todesfall melden
Telefonisch oder per Formular — wir begleiten Sie.
02
Unterlagen einreichen
Sterbeurkunde, Trauschein, ggf. Geburtsurkunden.
03
Prüfung & Auszahlung
Wir prüfen den Anspruch und informieren Sie schriftlich.
Wer hat Anspruch?

Was die ZVK Steinmetz für Hinterbliebene leistet.

Ehe- / Lebenspartner
Bei laufender Rentenbeihilfe — typischerweise 60 % der bezogenen Beihilfe.
Kinder (bis 18 J.)
Halbwaisenrente, quartalsweise ausgezahlt.
Waisen (bis 27 J.)
In Ausbildung oder Studium — auf Nachweis.
Benötigte Unterlagen

Checkliste für die Meldung.

Damit wir Ihren Anspruch zügig prüfen können, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit.

Sterbeurkunde
Trauschein / Partnerschaftsurkunde
Geburtsurkunden (Kinder)
Kontoverbindung
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns

Ihr Ansprechpartner · Hinterbliebene
Sabine Lehmann
Sabine Lehmann
Hinterbliebene · Durchwahl 31
0761 123 45 31
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00

Häufige Fragen Hinterbliebene

Anspruchsberechtigt sind nacheinander der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre sowie Waisen bis 27 Jahre, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden. Für das Sterbegeld kommen nacheinander Ehegatte, Kinder und Eltern infrage.