Tarifliche Zusatzrente
Zusatzrente ZukunftStein — besser versorgt im Alter.
Mit ZukunftStein wandeln Sie Bruttolohn in zusätzliche Rente um — ohne Vertriebskosten, ohne Provisionsanteil. Für Angestellte, die mehr wollen, und für Betriebe, die ein echtes Argument suchen.

Steuerbegünstigt
Direkt aus dem Bruttolohn.
Rechenbeispiel
Was kostet es heute – was bringt es später?
33,23 €
Verschieben Sie den Regler — das Beispiel aktualisiert sich.
21 €
Netto-Aufwand heute
durch Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis
Zusätzliche Monatsrente
bis zu 94 €*
garantierter Versorgungsbaustein · Tarif S4 · Bruttobetrag
* Wichtige Hinweise zum Rechenbeispiel finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stand: 15. Juni 2026 · Grundlage: TZR-Versorgungsbausteine 2026 (Tarif S4) · vereinfachtes Rechenbeispiel, keine verbindliche Zusage.
Was ist ZukunftStein?
Bruttolohn rein, mehr Rente raus.
Sie zahlen direkt aus dem Bruttolohn ein — Steuern und Sozialabgaben sind erstmal außen vor.
01
Bruttolohn
Ein Teil wird vor Steuer umgewandelt
02
Ansparphase
netto nur ~62 % des Beitrags
03
Zusatzrente
wächst steuerbegünstigt fürs Alter
So kommen Sie rein
In drei Schritten zur freiwilligen Zusatzrente.
01
Beratungstermin
Kostenlose Beratung — telefonisch oder im Betrieb.
02
Abschluss über den Betrieb
Der Arbeitgeber meldet Sie im Meldeportal an.
03
Beitrag startet automatisch
Der gewählte Betrag wird vom Bruttolohn abgeführt.
Vergleich
Obligatorische Rentenbeihilfe ↔ ZukunftStein.
Lebenslagen
Was ist, wenn sich etwas ändert?
Häufige Fragen ZukunftStein
Zusätzlich zur obligatorischen Rentenbeihilfe bietet die ZVK die Tarifliche Zusatzrente „ZukunftStein" an. Sie ist freiwillig, wird in einem eigenen Vertrag abgeschlossen und gesondert eingezogen. Grundlage ist ein Tarifvertrag des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks.
Transparenz
Hinweise zum Rechenbeispiel
- Mindestbeitrag 33,23 €/Monat — entspricht den vermögenswirksamen Leistungen (VWL), die der Arbeitgeber zahlt.
- Auf Ihren freiwilligen Eigenbeitrag gewährt der Arbeitgeber zusätzlich 12 % Zuschuss.
- Maximalbeitrag: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
- In der Ansparphase sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Die angezeigte Zusatzrente ist ein Bruttobetrag — in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung).
- „Bis zu" = bestmöglicher Fall bei frühem Einstieg (ab 15 Jahren) und Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn. Die tatsächliche Höhe hängt von Eintrittsalter, Laufzeit und Tarifvariante ab.


