Tarifliche Zusatzrente

Zusatzrente ZukunftStein — besser versorgt im Alter.

Mit ZukunftStein wandeln Sie Bruttolohn in zusätzliche Rente um — ohne Vertriebskosten, ohne Provisionsanteil. Für Angestellte, die mehr wollen, und für Betriebe, die ein echtes Argument suchen.

Steuerbegünstigt
Direkt aus dem Bruttolohn.
Rechenbeispiel

Was kostet es heute – was bringt es später?

33,23
Verschieben Sie den Regler — das Beispiel aktualisiert sich.
21
Netto-Aufwand heute
durch Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis
Zusätzliche Monatsrente
bis zu 94 €*
garantierter Versorgungsbaustein · Tarif S4 · Bruttobetrag
* Wichtige Hinweise zum Rechenbeispiel finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stand: 15. Juni 2026 · Grundlage: TZR-Versorgungsbausteine 2026 (Tarif S4) · vereinfachtes Rechenbeispiel, keine verbindliche Zusage.
Was ist ZukunftStein?

Bruttolohn rein, mehr Rente raus.

Sie zahlen direkt aus dem Bruttolohn ein — Steuern und Sozialabgaben sind erstmal außen vor.

01
Bruttolohn
Ein Teil wird vor Steuer umgewandelt
02
Ansparphase
netto nur ~62 % des Beitrags
03
Zusatzrente
wächst steuerbegünstigt fürs Alter
33 €Arbeitgeber-Zuschuss mitnehmen
Stufe 3Zusatzrente ZukunftSteinFreiwillig · steuerbegünstigt
Stufe 2Obligatorische RentenbeihilfeObligatorisch über den Betrieb
Stufe 1Gesetzliche RenteBasisversorgung
Mehr Versorgung im Alter

ZukunftStein: Die freiwillige dritte Säule.

ZukunftStein sitzt oben auf den ersten beiden Säulen und ist komplett freiwillig.

Vorteile für Arbeitnehmer

So sprechen Sie Ihren Chef an.

  • Mehr Netto-Rente bei kleinem Aufwand heute
  • Steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Bemessungsgrenze
  • Läuft komplett über den Betrieb — kein Papierkram
Warum sich das Anbieten auszahlt

Vorteile für Betriebe

  • Minimaler Verwaltungsaufwand über das Meldeportal
  • Attraktivitätsmerkmal im Wettbewerb um Fachkräfte
  • Keine Kosten, keine Versicherungspflicht
  • Stärkt die Bindung zum Betrieb
So kommen Sie rein

In drei Schritten zur freiwilligen Zusatzrente.

01
Beratungstermin
Kostenlose Beratung — telefonisch oder im Betrieb.
02
Abschluss über den Betrieb
Der Arbeitgeber meldet Sie im Meldeportal an.
03
Beitrag startet automatisch
Der gewählte Betrag wird vom Bruttolohn abgeführt.

Bereit? Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Kostenlos und unverbindlich — telefonisch oder direkt im Betrieb.

Vergleich

Obligatorische Rentenbeihilfe ↔ ZukunftStein.

Obligatorische Rentenbeihilfe
Zusatzrente „ZukunftStein“
Status
Obligatorisch · kraft Tarifvertrag
Freiwillig · individuell
Beitrag
Arbeitgeber zahlt
Arbeitnehmer zahlt (Entgeltumwandlung)
Steuer
Steuer- und sozialabgabenfrei
Aufsicht
BaFin
BaFin
Lebenslagen

Was ist, wenn sich etwas ändert?

Jobwechsel
ZukunftStein kann ruhen oder beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Fortführung klären
Elternzeit
Ihre Beiträge lassen sich für die Dauer der Elternzeit pausieren.
Beitragspause anfragen
Auslandsaufenthalt
Ob und wie ZukunftStein weiterläuft, prüfen wir individuell.
Auslandsaufenthalt klären
Beitrag anpassen
Eigenbeitrag erhöhen, senken oder aussetzen — flexibel möglich.
Beitrag ändern
Berufsunfähigkeit
Bereits aufgebaute Anwartschaften aus ZukunftStein bleiben erhalten.
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen ZukunftStein

Zusätzlich zur obligatorischen Rentenbeihilfe bietet die ZVK die Tarifliche Zusatzrente „ZukunftStein" an. Sie ist freiwillig, wird in einem eigenen Vertrag abgeschlossen und gesondert eingezogen. Grundlage ist ein Tarifvertrag des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks.

Transparenz

Hinweise zum Rechenbeispiel

  1. Mindestbeitrag 33,23 €/Monat — entspricht den vermögenswirksamen Leistungen (VWL), die der Arbeitgeber zahlt.
  2. Auf Ihren freiwilligen Eigenbeitrag gewährt der Arbeitgeber zusätzlich 12 % Zuschuss.
  3. Maximalbeitrag: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
  4. In der Ansparphase sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.
  5. Die angezeigte Zusatzrente ist ein Bruttobetrag — in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung).
  6. „Bis zu" = bestmöglicher Fall bei frühem Einstieg (ab 15 Jahren) und Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn. Die tatsächliche Höhe hängt von Eintrittsalter, Laufzeit und Tarifvariante ab.