Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit.

Unser Anspruch an eine zugängliche Website — und wie Sie uns Barrieren melden können.

Geltungsbereich und Ziel

Die ZVK Steinmetz ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSGV), die seit dem 28. Juni 2025 gelten, sowie die technischen Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Diese Erklärung gilt für die unter dieser Adresse erreichbare Website.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die Website wurde von Beginn an mit dem Ziel der Barrierefreiheit gestaltet: klare Struktur und Überschriftenhierarchie, ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für aussagekräftige Bilder sowie eine responsive, auch auf Mobilgeräten nutzbare Darstellung.

Nicht oder eingeschränkt barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Bekannte Einschränkungen betreffen insbesondere:

  • einzelne ältere Dokumente im PDF-Format, die noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sind
  • vereinzelte eingebettete Inhalte von Drittanbietern, auf deren Barrierefreiheit wir nur begrenzt Einfluss haben

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben. Benötigen Sie einen nicht barrierefreien Inhalt in zugänglicher Form, stellen wir Ihnen die Information auf Anfrage zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website sowie regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Barrieren melden — Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte wenden Sie sich an uns — wir helfen Ihnen weiter:

ZVK Steinmetz
Parkstraße 22, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 97712-0
E-Mail: info@zvk-steinmetz.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten wir auf Ihre Meldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes wenden. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage die jeweils zuständige Stelle.

Stand: Juni 2026.