Für Betriebe im Steinmetzhandwerk

Die Rentenbeihilfe, die für Ihr Team vorsorgt.

Als Steinmetzbetrieb zahlen Sie tariflich in die ZVK Steinmetz ein. Wir machen die monatliche Meldung so einfach wie möglich — und geben Ihnen Material an die Hand, um Ihren Beschäftigten zu erklären, was sie davon haben.

Die obligatorische Rentenbeihilfe
Fair. Verlässlich. Non-profit.
Das Prinzip

So funktioniert das System.

01
Betrieb registrieren
Einmalig: Ihren Betrieb bei der ZVK Steinmetz anmelden.
02
Monatlich Bruttolöhne melden
Wiederkehrend: Bruttolöhne über das Meldeportal oder per DATEV.
03
Ihre Beschäftigten profitieren
Ihre Beschäftigten bauen automatisch Rentenansprüche auf.
Folgemonat
15.
Stichtag für die Meldung

Meldefrist: Der 15. des Monats.

Melden Sie die Bruttolöhne sowie An- und Abmeldungen Ihrer Beschäftigten jeweils bis zum 15. des Folgemonats über unser Meldeportal oder direkt per DATEV.

Was Sie als Betrieb zahlen
Ca. 1 % vom Bruttolohn
Ein kalkulierbarer, planbarer Beitrag, mit dem Sie Ihr Team langfristig beim Aufbau der Altersvorsorge unterstützen.
0 € Kosten für Ihr Team
Ihre Beschäftigten zahlen keinen Cent dazu — die Rentenbeihilfe ist für sie kostenlos.
Beiträge & Lohnsummen

Was Sie zahlen — verständlich erklärt.

Sie zahlen einen festen Prozentsatz auf die Bruttolohnsumme Ihrer tariflich Beschäftigten — also auf die Summe aller gemeldeten Bruttolöhne eines Monats.

  • Fester Prozentsatz der monatlichen Bruttolohnsumme
  • Gilt für jeden tariflich Beschäftigten im Betrieb
  • Bequeme Abbuchung per SEPA-Lastschrift
  • Klare, branchenweit einheitliche Beitragssätze
Material für Ihre Beschäftigten

Zum Weitergeben an Ihre Beschäftigten.

Flyer „ZVK für Arbeitnehmer“
Neuer Flyer · PDF
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Werkstatt-Plakat A3
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Erklärvideo
Link / QR-Code
Ansehen
222 €Garantierente100 € brutto monatlich ab 25 einzahlen
Stufe 3Zusatzrente ZukunftSteinFreiwillig · steuerbegünstigt
Stufe 2Obligatorische RentenbeihilfeObligatorisch über den Betrieb
Stufe 1Gesetzliche RenteBasisversorgung
Mehr Versorgung im Alter
Noch mehr herausholen — mit ZukunftStein.

Machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiver. Mit ZukunftStein!

Mit der tariflichen Zusatzrente ZukunftStein bieten Sie Ihrem Team freiwillige Entgeltumwandlung an — ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte, ohne Verwaltungsaufwand und ohne Provision.

  • Starkes Zusatzangebot bei der Gewinnung neuer Beschäftigter
  • Kein Mehraufwand — läuft über das gewohnte Meldeportal
  • Keine Kosten und keine Verpflichtung für den Betrieb
  • Beispiel: 100 € brutto/Monat ab 25 = 222 € Garantie-Rente
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns

Ihr Ansprechpartner · Betriebe
Petra Kaiser
Petra Kaiser
Meldungen, Beitragsfragen
0761 123 45 20
Mo–Do 08:00–16:30 · Fr 08:00–14:00

Häufige Fragen Betriebe

Die Beiträge betragen derzeit insgesamt 2,6 % des Bruttolohns (1,4 % Zusatzversorgung, 1,2 % Berufsbildung). Meldung und Zahlung erfolgen bis spätestens zum 15. des Folgemonats; auch ohne Beschäftigte ist eine Fehl-/Nullmeldung abzugeben.

Seit 2020 läuft die Meldung über das Meldeportal (www.zvk-steinmetz-portal.de); alternativ ist die elektronische Übermittlung über DATEV möglich. Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.